Beitragsordnung des FC Rot-Weiß Lessenich e.V. 1951
Auf der Grundlage von §4, §12 und §16 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung am 14. 12. 2019 eine Änderung der Beitragsordnung beschlossen.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedergruppen.
halbjährlich: 36,– Euro
jährlich: 72,– Euro
*gilt nicht für Taekwondo und Fußball
jährlich: 114,– Euro
jährlich: 228,– Euro
ohne Verordnung
halbjährlich: 93,– Euro
jährlich: 186,– Euro
mit Verordnung
halbjährlich: 66,– Euro
jährlich: 132,– Euro
jährlich: 100,– Euro
jährlich: 96,– Euro
36,– Euro (jährlich)
Personen die einen Bonnausweis haben, erhalten für die Zeit der Gültigkeit, auf Antrag einen Sonderbeitrag. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Soweit dem Verein kein entsprechender Nachweis eingereicht wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der für Mitglieder festgesetzte Betrag zu entrichten. Die Beiträge sind zum 01. 01. und 01. 07. eines Jahres fällig.
Für Neumitglieder wird der Mitgliedsbeitrag anteilig ab dem Monat der Mitgliedschaft berechnet. Der Mitgliedsbeitrag wird zu den o.g. Terminen per Einzugsverfahren vom Konto des Mitglieds abgebucht. Außerordentliche Beiträge, zu denen auch Umlagen gehören, werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Höhe der Umlage darf 25 % des Jahresbeitrags nicht überschreiten.
Stand: 14.12.2019