Unser Verein // MITGLIEDER

MITGLIED WERDEN

Sie haben sich bereits entschieden und möchten Mitglied beim RWL werden? Wie schön – wir freuen uns auf Sie. Nutzen Sie gleich unser PDF-Formular. Einfach ausdrucken, ausfüllen und die Anmeldung via Post an uns senden. Wenn Sie sich abmelden möchten, muss auch dies schriftlich an die Mitgliederverwaltung erfolgen.

Weitere Infos finden Sie auch unter dem Menüpunkt Satzung.

Beitragsordnung

Auf der Grundlage von §4, §12 und §16 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung am 14. Dezember 2023 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. 

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedergruppen.

Personen, die einen Bonn-Ausweis besitzen, erhalten für die Zeit der Gültigkeit, auf Antrag einen Rabatt von 50%. Der Bonn-Ausweis kann nicht kombiniert werden mit Bezahlungen der Beiträge durch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). BuT-Anträge müssen selbständig durch die Mitglieder beantragt werden. Soweit dem Verein kein entsprechender Nachweis eingereicht wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der für Mitglieder festgesetzte Betrag zu entrichten. 

Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Die Beiträge sind fällig zum 01.01. und 01.07. eines Jahres.

Für Neumitglieder wird der Mitgliedsbeitrag anteilig ab dem Monat der Mitgliedschaft berechnet. Der Mitgliedsbeitrag wird zu den o.g. Terminen per Einzugsverfahren vom Konto des Mitglieds abgebucht.

Kosten für Rücklastschriften sind vom Mitglied zu tragen. Es ist zu beachten, dass bei ausstehenden Mitgliedsbeiträgen der Vorstand verpflichtet ist, weitere Schritte einzuleiten. Hierzu gehört u.a. das Inkassoverfahren, welches der Verein in Zusammenarbeit mit der ARAG-Versicherung durchführt.

Es ist zu beachten, dass eine Kündigung der Mitgliedschaft entsprechend Satzung zwingend schriftlich zu erfolgen hat, dass Fernbleiben vom Sport oder eine Nachricht an den Trainer/Übungsleiter ist nicht ausreichend.

Passive Mitglieder, die wieder aktiv werden möchten, müssen dieses schriftlich an die Mitgliederverwaltung mitteilen. Es besteht ansonsten kein Versicherungsschutz.

Außerordentliche Beiträge, zu denen auch Umlagen gehören, werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Höhe der Umlage darf 25 % des Jahresbeitrags nicht überschreiten.

Stand: 01.01.2024

halbjährlich: 36,– Euro
jährlich: 72,– Euro

ohne Verordnung:

halbjährlich: 93,– Euro
jährlich: 186,– Euro

mit Verordnung: 

halbjährlich: 66,– Euro
jährlich: 132,– Euro

Junioren bis zum 18. Lebensjahr:

halbjährlich: 50,– Euro
jährlich: 100,– Euro

Senioren:

halbjährlich: 100,– Euro
jährlich: 200,– Euro

Junioren bis zum 18. Lebensjahr:

halbjährlich: 50,– Euro
jährlich: 100,– Euro

Senioren:

halbjährlich: 72,– Euro
jährlich: 144,– Euro

Junioren bis zum 18. Lebensjahr:

halbjährlich: 60,– Euro
jährlich: 120,– Euro

Senioren:

halbjährlich: 72,– Euro
jährlich: 144,– Euro

mindestens 3 Personen, immer 1 Elternteil,
Kind(er) unter 18 Jahre:

halbjährlich: 114,– Euro
jährlich: 228,– Euro

sportliche Aktivität ausgeschlossen:

halbjährlich: 30,– Euro
jährlich: 60,– Euro